Das Fahrzeug berührte die Schranke und wurde dabei beschädigt. Die Schranke blieb unbeschädigt.
Der Lokführer der herannahenden Hessischen Landesbahn sah dies und leitete, um einen Zusammenstoß zu verhindern, eine Schnellbremsung ein. Es kam zu keinem Zusammenstoß.
Der Unfallverursacher entfernte sich zunächst unerkannt vom Unfallort. Im Zug wurden keine Personen verletzt, Sachschaden am Zug entstand nicht.
Unfallfahrer schnell ermittelt
Das Fahrzeug sowie das Kennzeichen waren zu erkennen. Durch die Hessische Landespolizei in Grünberg konnte der Unfallverursacher schnell ermittelt werden. Ein 75-Jähriger aus Saasen steuerte zur Tatzeit das Fahrzeug.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Die Behinderungen des Bahnverkehrs, eine so genannte "Betriebsstörende Handlung", wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Hinweise der Bundespolizei:
- Das Andreaskreuz bedeutet: "Achtung Bahnverkehr, Züge haben an Bahnübergängen immer Vorrang!" - Wenn die Lichtzeichenanlage leuchtet und/oder eine Schranke geschlossen ist, heißt es immer stehenbleiben und warten! - Wer Gefahrzeichen, (Blink-) Lichter oder Halbschranken missachtet, riskiert sein eigenes Leben und gefährdet leichtsinnig andere. Schranken schließen sich nicht ohne Grund! - Das Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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