BPOLI LUD: Verurteilte haben nicht auf Strafbefehle reagiert

Görlitz (ots) - Weil zwei polnische Verurteilte (34, 39) bislang nicht auf Strafbefehle reagiert hatten und auch nach ihrer Festnahme nicht in der Lage waren, die offenen Geldstrafen zu bezahlen, kamen sie nun in die Justizvollzugsanstalt.

Auf den 39-Jährigen trafen Bundespolizisten bei Kodersdorf in der Nacht vom Samstag zum Sonntag. Bei der Überprüfung seiner Personalien war festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Juli dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl auf dessen Personalien ausgestellt hatte. Grund für den Haftbefehl war eine vom Amtsgericht Pfaffenhofen a. d. Ilm wegen Trunkenheit im Verkehr erlassene Anordnung zur Zahlung von 2.400,00 Euro.

Der 34-Jährige war heute Morgen gegen 02.45 Uhr im Görlitzer Stadtpark von der Bundespolizei festgenommen worden. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Mannheim den Vollstreckungshaftbefehl im vergangenen Mai ausgefertigt. Die zuvor wegen Straßenverkehrsgefährdung vom Amtsgericht Mannheim angeordnete Strafe bezifferte sich auf 2.880,00 Euro.



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