Kiefersfelden / Rosenheim (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Wochenende (13./14. Oktober) dafür gesorgt, dass ein Deutscher und ein Nigerianer jeweils für mehrere Monate hinter Gittern gelandet sind. Wie sich bei den Grenzkontrollen auf der A93 herausstellte, wurden die Männer mit Haftbefehlen gesucht. Auch bei einem Griechen schlug der Fahndungscomputer Alarm. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, sah der Südosteuropäer keine andere Möglichkeit mehr, als sich an seinen Arbeitgeber zu wenden.
Wie die Bundespolizisten bei der Überprüfung der Personalien herausfanden, war der griechische Staatsangehörige in der Vergangenheit wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Seine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro war der 38-Jährige jedoch bisher schuldig geblieben. Ersatzweise hatte das Gericht in Landshut einen 95-tägigen Haftaufenthalt vorgesehen. Der Festgenommene rief seinen Arbeitgeber an und informierte ihn über die Misere. Offenbar war der Chef auf die Arbeitskraft angewiesen. Er suchte die Grenzkontrollstelle persönlich auf und beglich die offenen Justizschulden seines Angestellten. Somit konnte dieser die Fahrt fortsetzen und die Arbeit rechtzeitig antreten.
Ein gebürtiger Baden-Württemberger hingegen musste sein Reisevorhaben aufgeben. Im Frühjahr hatte das Amtsgericht Freising gegen den 23-Jährigen wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verhängt. Da der Mann die geforderte Summe auch bei seiner Festnahme in der Kontrollstelle der Bundespolizei nicht zahlen konnte, wird er ersatzweise 150 Tage in der Justizvollzugsanstalt Bernau verbringen müssen.
Eine viermonatige Haftstrafe hat ein nigerianischer Staatsangehöriger zu verbüßen. Der 38-Jährige war vom Rosenheimer Amtsgericht wegen Betrugs verurteilt worden. Insgesamt sollte der Afrikaner Justizschulden in Höhe von rund 4.900 Euro begleichen. Auch er wurde mangels finanzieller Möglichkeiten von den Bundespolizisten ersatzweise ins Gefängnis eingeliefert.
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