Bremen (ots) - Gemeinsame Präventionsaktion der Polizeiinspektion Verden/Osterholz und der Bundespolizeiinspektion Bremen am 19.10.2018 in Osterholz-Scharmbeck
Trotz eindeutiger Beschilderungen und technischer Sicherheitseinrichtungen kommt es auf Bahnübergängen und Bahnanlagen immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen und Unfällen. Im Bereich der Bundespolizeiinspektion Bremen sind am 15.10.2018 eine 16-jährige Schülerin in Stade und am 22.09.2018 ein 16-jähriger Schüler in Lunestedt tödlich verunglückt. Und abgesehen von bestehenden Lebensgefahren: Vielen ist nicht bekannt, dass das Überqueren von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken mit 700 Euro Bußgeld und dreimonatigem Fahrverbot von Fahrzeugführern und 350 Euro Bußgeld von Fußgängern geahndet wird.
Um über das sichere Überqueren von Bahnübergängen und die allgemeinen Gefahren auf Bahnanlagen zu informieren, führen die Bundespolizeiinspektion Bremen und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz eine gemeinsame Präventionsaktion an der Bahnstrecke Bremen - Bremerhaven durch.
Am 19. Oktober werden Beamte der beiden Polizeidienststellen gemeinsam am Bahnübergängen "Am Tinzenberg" in Osterholz-Scharmbeck Verkehrsteilnehmer über sicherheitsbewusstes Verkehrsverhalten informieren. Dort sind Züge mit bis zu 160 km/h unterwegs. Medienvertreter sind eingeladen, uns dabei in der Zeit von 09:30 - 11:00 Uhr zu begleiten.
Fragen zum Thema Verkehrssicherheit auf Bahnübergängen werden beantwortet, Informationsbroschüren verteilt und ggf. beobachtetes Fehlverhalten angesprochen.
Rotes Blinklicht oder Dauerlicht an Bahnübergängen bedeuten auf jeden Fall HALT! Ein Andreaskreuz räumt dem Schienenverkehr "Vorrang" ein, so Axel Prigge, Präventionsbeauftragter vom Polizeikommissariat Osterholz.
Detlef Moors, Präventionsbeauftragter bei der Bundespolizeiinspektion Bremen, betont: "Die überwiegend ortskundigen Verkehrsteilnehmer sollen durch diese Aktion an die Gefahr durch die entstehende Routine beim Überqueren der ihnen bekannten Bahnübergänge erinnert werden.
Auch das Überklettern der Schrankenbäume am Bahnübergang kommt ebenso vor, wie das Umfahren oder das Umgehen von geschlossen Halbschranken.
Oft werden im Bahnbereich auch verbotswidrig die Gleise überschritten, scheinbar nach dem Motto "Gestern kam um diese Zeit auch keine Eisenbahn!". Kommt dann doch ein Zug, ist ein Unfall nahezu unausweichlich.
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