Junge Frauen angegangen (Zeugenaufruf); Festnahme nach versuchtem Einbruch; Hausbesuche von Goldankäufern – Hinweis der Polizei

Reutlingen (ots) - Kirchheim/Teck (ES): Wer wurde belästigt oder verletzt? (Zeugenaufruf)

Ein offenbar psychisch auffälliger Mann hat am Donnerstagmittag in einem Einkaufszentrum in der Stuttgarter Straße mehrere bislang unbekannte junge Frauen und Mädchen grundlos körperlich angegangen und massiv an den Haaren gepackt. Die Geschädigten rissen sich los. Beim Eintreffen der von einem Zeugen gegen 12.30 Uhr alarmierten Polizei waren sie nicht mehr vor Ort. Die Beamten konnten den verdächtigen 20-Jährigen, der zwischenzeitlich in Richtung Innenstadt davongelaufen war, in der Max-Eyth-Straße antreffen. Der Mann wurde aufgrund seines Zustandes in eine psychiatrische Klinik gebracht. Zeugen des Vorfalls und insbesondere die belästigten Frauen und Mädchen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07021/501-0 mit dem Polizeirevier Kirchheim in Verbindung zu setzen. (mr)

Nürtingen (ES): Nach versuchtem Einbruch vorläufig festgenommen

Zwei Männer und eine Frau sind am Donnerstagvormittag nach einem versuchten Einbruch vorläufig festgenommen worden. Das Trio fiel einem Zeugen zunächst gegen 10.20 Uhr in der Sporthalle "Am Beutwang" im Stadtteil Neckarhausen auf. Als diese den Zeugen sahen, verließen die Männer und die Frau die Halle. Mit ihren Fahrrädern fuhren sie daraufhin zum nahegelegenen Sportplatz und begaben sich in Richtung Umkleidekabinen. Als die Verdächtigen in einen offenstehenden Lagerraum gingen, bemerkte sie ein weiterer Zeuge und machte durch einen Pfiff auf sich aufmerksam. Daraufhin fuhren die drei zur Eingangstür der Vereinsgaststätte und machten sich an dieser zu schaffen. Als sie hierbei ebenfalls beobachtet wurden und die mutmaßlichen Einbrecher dies bemerkten, flüchteten sie mit ihren Rädern. Sie konnten kurze Zeit später im Rahmen der Fahndung von einer Polizeistreife auf einem Feldweg in Richtung Neckartailfingen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Im Rucksack der Frau wurde ein Schraubendreher aufgefunden. Entsprechende Hebelspuren fanden sich an der Eingangstür zur Vereinsgaststätte. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurden die Männer im Alter von 40 und 47 Jahren und die 41-jährige Frau wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern an. (ms)

Tübingen (TÜ): Hausbesuche von Goldankäufern - Hinweis der Polizei

Mehrere Bürger meldeten in den vergangenen Tagen verdächtige Wahrnehmungen, die sie im Zusammenhang mit Hausbesuchen von Goldankäufern gemacht hatten. Die Betroffenen hatten sich auf entsprechende Annoncen, in denen der Ankauf von verschiedenen Wertsachen angeboten wurde, bei einer dort angegebenen Telefonnummer gemeldet und auf Vorschlag des jeweiligen Gesprächspartners einen Hausbesuch vereinbart, um Pelzmäntel zu verkaufen. Der Sitz der Firma blieb bei den Gesprächen im Dunkeln. Bei den persönlichen Verhandlungen vor Ort, die von zwei Männern geführt wurden, wurden zwar Angebote zum Ankauf der Kleidungsstücke abgegeben, allerdings knüpften die beiden Unbekannten einen Ankauf der Pelze dann an die Bedingung, auch Gold kaufen zu können. Als den Betroffenen dies verdächtig vorkam und sie ablehnten, kam auch das Geschäft mit den Pelzen nicht zustande.

Andernorts im Bundesgebiet wurden schon Betrugsfälle bekannt, bei denen angebliche Goldankäufer gutgläubige Bürger dazu gebracht hatten, ihren Goldschmuck - angeblich für die nähere Untersuchung des Goldgehalts - zu übergeben. Die Opfer sahen den Schmuck nie wieder, die in Aussicht gestellte Überweisung des Kaufpreises blieb natürlich auch aus und die vermeintlichen Geschäftsleute waren plötzlich nicht mehr zu erreichen.

Auch wenn es in den vorliegenden Fällen zu keiner derartigen Straftat kam, und sich derzeit auch kein Zusammenhang mit einer solchen herstellen lässt, nimmt die Polizei die Vorfälle zum Anlass, davor zu warnen, sich auf solche Geschäfte zwischen Tür und Angel einzulassen und weist auf folgendes hin: Der Ankauf von Gold hat in einem gewerberechtlich ordentlich angemeldeten Geschäft zu erfolgen. Im Reisegewerbe, also bei einem Hausbesuch oder auf der Straße, sind An- und Verkauf von Gold verboten. Daher kann nur grundsätzlich empfohlen werden, bei einem geplanten Verkauf von Wertsachen, einen als seriös bekannten Händler aufzusuchen. Darüber hinaus gilt: Geben Sie keinesfalls in Erwartung eines vermeintlich "guten Geschäfts" Wertsachen vorab oder ohne erfolgte Bezahlung aus der Hand. (ak)



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