Bundespolizeidirektion München: Nach Blendattacken in Bad Aibling: Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Nach Laserattacken auf zwei Lokführer in Bad Aibling ermittelt die Rosenheimer Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
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Bad Aibling / Rosenheim (ots) - Laserpointer sehen harmlos aus, können aber in den falschen Händen zu gefährlichen Werkzeugen werden. Am Freitag (26. Oktober) haben Unbekannte den Lokführer eines Regionalzuges am Haltepunkt Bad Aibling Kurpark offenbar mit einem solchen Laserpointer geblendet. Bereits einige Tage zuvor hatte ein Triebfahrzeugführer eine Laserattacke vom Bad Aiblinger Bahnhof gemeldet. Die Rosenheimer Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und sucht nach Zeugen der Vorfälle.

Am Freitagmorgen gegen 7:10 Uhr traf ein blendend grünes Licht den Lokführer eines einfahrenden Meridians am Haltepunkt Bad Aibling Kurpark. Die Lichtquelle ging offenbar von drei Kindern im Alter zwischen neun und zwölf Jahren aus. Nach ihrer Blendaktion tauchten sie in der Menge der am Bahnsteig wartenden Schüler unter.

Auch am 22. Oktober war ein Triebfahrzeugführer gegen 19:15 Uhr am Bahnhof Bad Aibling geblendet worden. Danach nahm er drei Jugendliche wahr, die sich schnell von den Bahnanlagen entfernten.

Durch die Blendattacken erlitten die Lokführer Verblitzungen der Augen und mussten ärztlich behandelt werden. Die Bundespolizei ermittelt in beiden Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Zeugen der Laserattacken werden um sachdienliche Hinweise unter 080 31 / 80 26 21 02 gebeten.

Wie die Rosenheimer Bundespolizei ausführt, stehe das Kaufen, Besitzen oder auch Führen eines solchen Lasers unter keinerlei Gesetzvorbehalt und sei somit jedem erlaubt. Immer häufiger würden die Präsentationshilfen jedoch missbräuchlich verwendet. Die Zweckentfremdung durch eine absichtliche Blendung stelle in mehrfacher Hinsicht eine erhebliche Gefahr dar. Durch das Blenden mit einem Laserpointer würden Lokführer nicht nur irritiert, sondern könnten auch gesundheitliche Schäden davontragen. Davon abgesehen wären die geblendeten Triebfahrzeugführer unter Umständen nicht mehr in der Lage, den Zug ordnungsgemäß und sicher zu führen. Derartige Laserattacken seien alles andere als Kavaliersdelikte. Daher warnt die Bundespolizei: "Laserpointer sind kein Spielzeug!"



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