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Noch vor Eintreffen der alarmierten Polizei wurde der Kanaldeckel von einem ebenfalls verständigten Mitarbeiter des örtlichen Betriebshofes wieder ordnungsgemäß in die Kanalöffnung eingesetzt und die Gefahrenstelle damit beseitigt. Bei ersten Untersuchungen der Polizei konnte bisher noch nicht geklärt werden, von wem der schwere Kanaldeckel ausgehoben und der tiefe Kanalschacht in der Fahrbahn geöffnet zurückgelassen wurde. Ein Strafverfahren wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und weitere polizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Wülfrath, Telefon 02058 / 9200-6180, jederzeit entgegen.
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