Handel mit illegalen Drogen; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen zwei Deutsche im Alter von 24 und 25 Jahren.

Heidelberg-Kirchheim (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen zwei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren erlassen.

Beide stehen im dringenden Verdacht, Rauschgifthandel betrieben zu haben.

Am 23. Oktober 2018 sollte ein Vorführbefehl gegen den 24-Jährigen vollstreckt werden. Beim Betreten der Wohnung im Stadtteil Kirchheim nahmen die Polizeibeamten starken Marihuanageruch wahr.

Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung, welche ebenfalls von dem 25-jährigen Beschuldigten benutzt wird, wurden circa 200 Gramm Amphetaminpaste, zwei Cannabispflanzen, psychodelisch wirkende Pilze, 29 Ecstasy Tabletten und etwa acht Gramm Marihuana aufgefunden. Weiterhin fanden die Beamten einen Teleskopschlagstock, ein Luftdruckgewehr, zwei Luftdruckpistolen, einen Schlagring, zwei Feinwaagen, diverse Verpackungsmaterialien für Betäubungsmittel, eine "Growlampe" und 1.000 EUR, bei denen es sich vermutlich um Dealgeld handelt.

Die Verdächtigen wurden tags darauf der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die Haftbefehl wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erließ. Gegen den 24-jährigen Beschuldigten wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen des Drogendezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern weiterhin an.



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