Verkehrsunsicheren Anhänger aus dem Verkehr gezogen – Mettmann – 1811010

Ein Reifen des Anhängers zeigte bereits deutliche Auflösungserscheinungen
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Mettmann (ots) - Am Freitagmorgen des 02.11.2018, gegen 09.15 Uhr, fiel einem Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann ein Lastzug aus landwirtschaftlicher Zugmaschine (Trecker) mit Anhänger auf, der auf dem Düsselring in Mettmann in Richtung Eidamshauser Straße unterwegs war. Die auf dem Anhänger beförderte Ladung war nicht ordnungsgemäß gegen ein Verrutschten oder Herunterfallen gesichert, vielmehr bestand hier die permanente Gefahr, dass die Ladung jederzeit herunterfallen konnte. Deshalb wurde das Gespann angehalten und genauer überprüft.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurden, neben der unzureichend gesicherten Ladung, noch mehrere weitere Mängel festgestellt. So waren die eigenen Bremsen des Anhängers ohne Funktion, eine Feststellbremse war nicht vorhanden. Die Zugverbindung zwischen Trecker und Anhänger war mangelhaft, ein Reifen des Anhängers befand sich erkennbar im Zustand der Auflösung, die Anhängerbeleuchtung hatte einen Totalausfall und außerdem zeigte die Hydraulik des Hängers deutliche Ölverluste.

Für eine noch genauere Untersuchung des Anhängers wurde eine technische Kontrolle des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen beim örtlichen TÜV angeordnet. Diese Begutachtung diente insbesondere der Beweissicherung festgestellter Mängel, zugleich aber auch einer abschließenden Beurteilung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Gerade letztere konnte der Prüfer aber nicht mehr bescheinigen. Der Anhänger wurde als absolut verkehrsunsicher eingestuft, seine Weiterfahrt untersagt. Der etwa 40 Jahre alte Anhänger wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei brachte alle festgestellten Fahrzeugmängel und die mangelhafte Ladungssicherung zur Anzeige. Dabei stellte sich zusätzlich heraus, dass der 68-jährige Gespann-Fahrer aus Erkrath im Verdacht steht, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, um den im Zuge seiner Nutzung nicht mehr zulassungsfreien Anhänger mitführen zu dürfen.



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