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Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurden, neben der unzureichend gesicherten Ladung, noch mehrere weitere Mängel festgestellt. So waren die eigenen Bremsen des Anhängers ohne Funktion, eine Feststellbremse war nicht vorhanden. Die Zugverbindung zwischen Trecker und Anhänger war mangelhaft, ein Reifen des Anhängers befand sich erkennbar im Zustand der Auflösung, die Anhängerbeleuchtung hatte einen Totalausfall und außerdem zeigte die Hydraulik des Hängers deutliche Ölverluste.
Für eine noch genauere Untersuchung des Anhängers wurde eine technische Kontrolle des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen beim örtlichen TÜV angeordnet. Diese Begutachtung diente insbesondere der Beweissicherung festgestellter Mängel, zugleich aber auch einer abschließenden Beurteilung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Gerade letztere konnte der Prüfer aber nicht mehr bescheinigen. Der Anhänger wurde als absolut verkehrsunsicher eingestuft, seine Weiterfahrt untersagt. Der etwa 40 Jahre alte Anhänger wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei brachte alle festgestellten Fahrzeugmängel und die mangelhafte Ladungssicherung zur Anzeige. Dabei stellte sich zusätzlich heraus, dass der 68-jährige Gespann-Fahrer aus Erkrath im Verdacht steht, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, um den im Zuge seiner Nutzung nicht mehr zulassungsfreien Anhänger mitführen zu dürfen.
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