Görlitz, Bad Muskau (ots) - Die Sicherstellung verbotener Pyrotechnik (insgesamt 52 Feuerwerkskörper), eines verbotenen Elektroschockers, eines verbotenen Springmessers, einer Schreckschusspistole sowie einer Druckluftpistole ist das Ergebnis einer Fahrzeugkontrolle, die am Sonntagvormittag von der Bundespolizei in Bad Muskau durchgeführt worden ist.
Die Beamten waren im Audi eines 20-Jährigen aus Hildesheim fündig geworden.
Zunächst entdeckten sie im Kofferraum des Pkw 52 Feuerwerkskörper. Dazu erklärte der Fahrzeughalter, dass er diese in Polen gekauft habe. Weil die Masse der Knaller der Kategorie F3 zugehörten und der Käufer in diesem Zusammenhang keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzt, den restlichen Knallern zudem die notwendige Kennzeichnung fehlte, ist Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet worden.
Das als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgerät lag griffbereit in einem Ablagefach der Fahrertür. Das Gerät sorgte für eine erste Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Fußraum des Beifahrers lag schließlich das verbotene Springmesser, welches für eine zweite Anzeige sorgte. Im Handschuhfach wurden die Pistolen gefunden. Diese waren zwar ordnungsgemäß gekennzeichnet, der Hildesheimer verfügt jedoch nicht über Waffenschein und Waffenbesitzkarte. Insofern sind nochmals Strafanzeigen im Sinne des Waffengesetzes gegen ihn erstattet worden.
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