Marburg-Biedenkopf (ots) - Brände
1. Marbach - Brandstiftung?
Am Samstagabend, 03. November, brannte es gegen 21 Uhr im Pappelweg. Es entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro, verletzt wurde niemand. Nach den ersten Ermittlungen geriet aus noch unbekannten Gründen, eine von drei Abfalltonnen in Brand. Das Feuer griff zunächst auf die beiden anderen Behälter über, zog dann noch den angrenzenden 'Geräteschuppen und ein in unmittelbarer Nähe an der Straße geparkten Pkw in Mitleidenschaft. Ein Nachbar hatte den Feuerschein bemerkt und reagiert. Die Polizeischließt nach ersten Einschätzungen eine Selbstentzündung und/oder eine technische Ursache als Brandursache eher aus und geht von vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung aus. Wer hat in den Abendstunden im Pappelweg verdächtige Beobachtungen gemacht. Kripo Marburg, Tel. 06421/406-0.
2. Marburg - Lagerfeuer? Sonntagmorgen, 03. November, um kurz nach 10 Uhr rückten Feuerwehr und Polizei zur Schutzhütte an die Kirchspitze aus. Dort glühte es auf einer knapp einen Quadratmeter großen Fläche. Die Feuerwehr löschte dieses Glutnest bevor ein größerer Schaden entstand. Möglicherweise waren es Überreste eines nicht gänzlich abgelöschten Lagerfeuers. Sachdienliche Hinweise bitte an die Kripo Marburg, Tel. 06421/406-0.
3. Marburg - Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder retten Leben und bewahren vor großem Sachschaden. Menschenleben waren im vorliegenden Fall zwar nicht unmittelbar betroffen, aber ein Brand stand direkt bevor. Der Raumelder eines Zimmers in einem Mehrparteienhaus in der Friederich-Ebert-Straße schlug am Sonntag, 04. November, gegen 21.20 Uhr Alarm. Die Feuerwehr rückte mit einem Großaufgebot aus, da die Lage und der Hintergrund der Alarmauslösung noch völlig unklar waren. Das Zimmer, aus dem die Rauchentwicklung kam, war leer. Ursache war offenbar ein technischer Defekt eines elektronischen Geräts. Insgesamt entstand "nur" ein Schaden von nach ersten Schätzungen ca. 2500 Euro.
Stadtallendorf - Schwarz Grünes Bergsteiger Mountainbike gestohlen
Aus dem verschlossenen Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses in der Richard-Wagner-Straße stahl ein Dieb ein schwarz grünes Mountainbike des Herstellers Bergsteiger. Der Täter trat die Tür des Verschlags ein. Der Fahrraddiebstahl war zwischen 17 Uhr am Freitag und 14 Uhr am folgenden Sonntag, 04. November. Wer kann sachdienliche Hinweise geben? Wo tauchte seit Sonntag plötzlich ein solches Fahrrad auf? Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.
...und übrigens
...sollte man nicht einfach in die Luft ballern! Nach den ersten Äußerungen des 31 Jahre alten Mannes aus dem Ostkreis wusste er offenbar nicht so richtig, welche Folgen sein Handeln für ihn hat. Mit der Annahme, er darf mit seiner Schreckschusswaffe in die Luft schießen, weil er ja schließlich im Besitz eines "Kleinen Waffenscheins" sei, irrte er jedenfalls. Jetzt ist er zunächst mal die Schreckschusswaffe los, muss sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten und läuft Gefahr, dass die Waffenbehörde ihm den "Kleinen Waffenschein" entzieht. Kommt es zum Entzug, darf er diese Art Waffen, für deren Erwerb und Besitz man lediglich 18 Jahre alt sein muss, nicht mehr mitführen, sondern nur noch daheim lagern. Der Einsatz der Polizei in Stadtallendorf war am Samstagabend, 03. November, um kurz vor 18 Uhr. Bewohner des Kopernikusweges meldeten mehrere Schüsse. Aufgrund von Zeugenaussagen ermittelte die Polizei den 31-jährigen Tatverdächtigen. Dieser empfing die Beamten mit den Worten: "Sie sind bestimmt hier, weil ich ein paar Mal in die Luft geschossen habe!" Gleichzeitig äußerte er seine Verwunderung über das Erscheinen der Polizei, weil er doch einen Waffenschein besitzt. Die Polizei klärte den Mann auf, stellte die Schreckschusswaffe, die sich mittlerweile wieder in der Wohnung befand, dazugehörige Munition und auch den "Kleinen Waffenschein" sicher und wird alles der Waffenbehörde zur Entscheidung übergeben. Der "Kleine Waffenschein" berechtigt ausschließlich zum Führen von sonst erlaubnisfreien Schreckschuss- und Signalwaffen außerhalb der eigenen vier Wände. Das Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb des eigenen Grund und Bodens erlaubt diese Berechtigung nicht - dazu bedarf es einer Schießerlaubnis.
Martin Ahlich
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