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Die Haftbefehle wurden jedoch auf Beschluss des Amtsgerichtes gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass den beiden 16-Jährigen Haftverschonung zugebilligt wird. Sie erwartet nun ein Strafverfahren. Weitere Fragen dazu beantwortet gegebenenfalls die zuständige Staatsanwaltschaft in Wuppertal.
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