Nach Ladendiebstahl in Bekleidungsgeschäft – 26-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu Bewährungsstrafe verurteilt


09.11.2018, PP Unterfranken
Nach Ladendiebstahl in Bekleidungsgeschäft - 26-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu Bewährungsstrafe verurteilt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 09.11.2018SCHWEINFURT. Nur einen Tag nach seiner Festnahme ist am Mittwoch ein 26-jähriger Ladendieb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine Kaufhausdetektivin hatte den nigerianischen Staatsangerhörigen am Dienstag bei einem Ladendiebstahl beobachtet und anschließend die Polizei informiert.

Am Dienstagabend entwendete der 26-Jährige aus einem Bekleidungsgeschäft am Georg-Wichtermann-Platz Kleidungsstücke im Wert von knapp 13 Euro. Er wurde vor Ort durch die Ladendetektivin bei dem Diebstahl beobachtet. Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt nahmen den Ladendieb noch im Geschäft vorläufig fest. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt blieb der Festgenommene über Nacht in Polizeigewahrsam. Er wurde am Mittwoch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Die Richterin verurteilte den jungen Mann wegen des oben genannten Ladendiebstahls und einem weiteren Diebstahl von Ende September zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und zur Ableistung von 30 Arbeitsstunden.