Kelsterbach (ots) - Beamte der Polizeistation Kelsterbach kontrollierten am Donnerstagabend (08.11.) eine Bar in der Martin-Luther-Straße. Den Ordnungshütern war bekannt, dass in dem Lokal aufgrund einer Verfügung der Bauaufsicht des Kreises Groß-Gerau wegen fehlender baulicher Voraussetzungen ein Nutzungsverbot für den Betrieb von Shishas bestand.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass sich mehrere Gäste in der Bar befanden und eine Shisha in Betrieb genommen wurde. Die Beamten stellten daraufhin 23 Shishas vorläufig sicher. Zudem besteht gegen eine Angestellte des Lokals der Verdacht des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Den Betreibern droht aufgrund der Verfügung der Bauaufsicht nun ein Zwangsgeld in Höhe von mehreren tausend Euro.
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