Recklinghausen (ots) - Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Marl am 09.11. (wir berichteten) wurde der 25-jährige Fahrer am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Nach den ersten Ermittlungen besteht der Verdacht, dass er grob verkehrswidrig und rücksichtslos (im Sinne des § 315 d Abs. 1, Satz 3 Strafgesetzbuch) gefahren ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, den Straßenverkehr gefährdet hat und dadurch einen Menschen fahrlä;ssig getötet hat. Der Haftrichter erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann aus Marl. Die Ermittlungen dauern an.
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