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Intensive Ermittlungen des misstrauisch gewordenen Polizeikradfahrers ergaben dann aber in den folgenden Tagen, dass die bulgarischen Behörden nie eine Fahrerlaubnis für den 57-jährigen Mann aus Mönchengladbach ausgestellt hatten. Demnach lag für die Fahrt am 05. November der konkrete Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, in Tateinheit mit einem Führerscheinbetrug durch Urkundenfälschung vor.
Der Mettmanner Polizeibeamte leitete ein Strafverfahren ein und überprüfte parallel dazu in den nachfolgenden Tagen immer wieder die vermeintliche Fahrtroute des Beschuldigten. Am Dienstagnachmittag des 13.11.2018 wurden Aufwand und Hartnäckigkeit des Beamten belohnt. Gegen 14.50 Uhr traf er den Beschuldigten ein zweites Mal an, als dieser mit dem gleichen Fahrzeug die gleiche Fahrtstrecke befuhr. Sich offenbar vollkommen sicher fühlend, händigte der Transit-Fahrer wiederum die bulgarische Fahrerlaubnis aus. Diese stellte der Beamte natürlich sofort sicher, verbunden mit der erneuten Einleitung weiterer Strafverfahren. Dem 57-Jährigen wurde jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen ausdrücklich und mit sofortiger Wirkung untersagt.
Eine spätere, genauere Überprüfung des sichergestellten Führerscheindokuments durch Spezialisten führte dann, nach intensiver Kontrolle der für bulgarische Führerscheindokumente speziellen Sicherheitsmerkmale, zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument eindeutig um eine Fälschung handelt. Es steht zu vermuten, dass der Beschuldigte den gefälschten Führerschein bereits seit dem angeblichen Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis benutzt. Dieses würde bedeuten, dass er damit bereits seit Anfang 2010 illegal am Straßenverkehr teilgenommen hat.
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