Polizeidirektion Bad Segeberg – Polizei bleibt bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität am Ball und kündigt Anhalte- und Sichtkontrollen an

Bad Segeberg (ots) - Die Bekämpfung der Wohnungseinbruchdiebstähle ist Schwerpunkt innerhalb der Polizeidirektion Bad Segeberg. Sämtliche Aspekte, die mit dieser Aufgabe einhergehen, genießen hohe Priorität. Dies wird insbesondere durch die Intensivierung polizeilicher Maßnahmen wie beispielsweise regelmäßig stattfindender Einbruchschutzveranstaltungen und Präventionsstreifen, der Erhöhung der polizeilichen Präsenzen zu tatrelevanten Zeiten, sowie nicht zuletzt durch den Betrieb einer täterorientierten Sonderkommission, der Soko Wohnung, zur zentralen Bearbeitung von Wohnungseinbruchdiebstählen deutlich.

Darüber hinaus wird die Polizei ab Donnerstag, den 15. November 2018 sogenannte Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Eine entsprechende Anordnung gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein wurde vom Leitenden Polizeidirektor, Herrn Andreas Görs, unterzeichnet und gilt bis zum 12. Dezember 2018. Mit der in Kraft getretenen Anordnung wird das innerhalb der Polizeidirektion Bad Segeberg bestehende Konzept zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen.

Die Anordnung der Anhalte- und Sichtkontrollen gilt für den gesamten örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Bad Segeberg. Hierzu zählen die Landkreise Pinneberg und Segeberg.

Diese Region grenzt in weiten Teilen unmittelbar an die Metropole Hamburg an und verfügt über Hauptverkehrswege wie beispielsweise der Autobahnen 7 und 23, der Bundesstraße 4, 431, 432 sowie über U-Bahn, S-Bahn- und AKN-Bahnlinien. Der gesamte Bereich bietet eine Vielzahl an Tatgelegenheiten und dient Tätergruppierungen aus der benachbarten Hansestadt als Reiseweg in weitere Regionen des Landes Schleswig-Holstein.

Allein im Monat Oktober kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Bad Segeberg zu insgesamt 99 Taten. Seit dem 1. November 2018 wurden weitere 58 Fälle polizeilich erfasst. Die relevante Tatzeit liegt zwischen 16 Uhr und 22 Uhr.

Neben wirtschaftlichen Folgen eines jeden Einbruchs sind die psychischen Belastungen für die Opfer erheblich. Vor diesem Hintergrund ist jeder Einbruch ein Einbruch zu viel.

Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern stets großen Zuspruch. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus.

Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Homepage der Landespolizei unter www.polizei.schleswig-holstein.de unmittelbar zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.

Schlussendlich erstaunt es die Polizeibeamtinnen und -beamten vom Sachgebiet Prävention der Polizeidirektion Bad Segeberg im Rahmen von Präventionsstreifen immer wieder, wie viele Bürger den Dieben tatsächlich eine Tatgelegenheit liefern, so dass die Polizei weiterhin Teams auf die Beine stellen wird, die Wohnhäuser in Augenschein nehmen, um bei den entsprechenden Objekten Ausschau nach offenkundig wahrnehmbaren Schwachstellen zu halten. Hierzu zählen insbesondere offenstehende Garagen samt frei zugänglichen Wertgegenständen wie beispielsweise Fahrrädern, Gartengeräten oder Werkzeugen, Fenster in der Kippposition, obwohl sich zu diesem Zeitpunkt niemand im Haus aufhält oder ungesicherte Leitern an Häuserwänden. Ziel derartiger Aktionen ist es, die Bewohner der Häuser und Wohnungen für das Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren und mit ihnen ins Gespräch zu kommen, um zukünftige Tatgelegenheiten für Einbrecher zu minimieren.

Unverändert gilt der Grundsatz, bei verdächtigen Wahrnehmungen schnellstmöglich den Notruf der Polizei zu wählen. Die 110 ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität.



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