Information zur vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der deutsch – polnischen Binnengrenze durch die Republik Polen

Pasewalk (ots) - In der Zeit vom 3. bis 14. Dezember 2018 findet im polnischen Katowice die 24. UN- Klimakonferenz statt. Aus diesem Anlass werden durch die Republik Polen vom 22. November bis 16. Dezember 2018 die Grenzkontrollen an den polnischen Schengen-Binnengrenzen vorübergehend wiedereingeführt. In dieser Zeit kann es zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen Behörden kommen. Diese Kontrollen sollen die Sicherheit und den störungsfreien Ablauf vor und während der UN-Klimakonferenz gewährleisten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische Binnengrenze ist in dem benannten Zeitraum nur an den von der Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt. In der Region von der Insel Usedom im Norden bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern zu Brandenburg im Süden sind dies die grenzüberschreitenden Verkehrswege:

   - Seebad Ahlbeck - Swinoujscie,
   - Garz - Swinoujscie,
   - Hintersee - Dobieszyn,
   - Blankensee - Buk,
   - Linken - Lubieszyn (B 104)
   - Ladenthin - Warnik und
   - Pomellen - Kolbaskowo (BAB 11). 
Darüber hinaus sind auch die grenzüberschreitenden Bahnlinien:

   - Seebad Ahlbeck - Swinoujscie und
   - Pasewalk - Szczecin 
davon betroffen.

Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit rechnen, beim Überschreiten der Grenze - auch an den Flug- und Seehäfen - in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Polen mit geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt gerechnet werden.



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Manina Puck
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