BPOL NRW: Bundespolizei im Ruhrgebiet – Zwei Einsätze wegen herrenlose Gegenstände – Polizeieinsätze und gesperrte Bahnsteige können teuer werden

Symbolbild Entschärfer der Bundespolizei Quelle: Bundespolizei
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Bochum - Essen (ots) - Das man Gepäck und andere Gegenstände nicht unbeaufsichtigt in einem hochfrequentierten Bahnhof stehen lässt, sollte eigentlich bekannte sein. Zumal auf die richtige Verhaltensweise in Bahnhöfen und Zügen zahlreiche Durchsagen hinweisen.

Bleiben Gegenstände, insbesondere Gepäckstücke, stehen, kann das für ziemlich viel Aufregung sorgen. So wie gestern (21. November) in Bochum und Essen.

Dort lösten zwei herrenlose Gegenstände binnen vier Stunden zwei größere Einsätze der Bundespolizei aus. Dabei kam auch der Entschärferdienst der Bundespolizei aus Düsseldorf zum Einsatz.

Gegen 16:00 Uhr wurde der Bundespolizei ein verdächtiger Gegenstand auf einem Bahnsteig im Bochumer Hauptbahnhof gemeldet. Da sich der Eigentümer des Paketes nicht ermitteln ließ, sperrten Einsatzkräfte den betroffenen Bahnsteig ab und alarmierte den Bundespolizeientschärferdienst aus Düsseldorf. Dieser untersuchte den Gegenstand und konnte kurz darauf Entwarnung geben. In dem Paket befand sich lediglich eine Lampe. Durch die Sperrung des Bahnsteigs und der zwei Gleise, kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Nur vier Stunde später, gegen 20:00 Uhr, informierte die Bahn die Essener Bundespolizei über ein herrenloses Gepäckstück in der Gepäckablage der S-Bahn 1 (Dortmund - Düsseldorf). Daraufhin wurde versucht, den Eigentümer des Trolleys zu ermitteln. Als dieses nicht gelang, wurde abermals der Entschärferdienst der Bundespolizei aus Düsseldorf angefordert. Auch bei dem Gepäckstück konnte Entwarnung gegeben werden. Wiederholt kam es so zu Einschränkungen im Bahnverkehr.

Ob an Flughäfen oder Bahnhöfen, herrenlose Gepäckstücke gelten als Gefahr. Darum appelliert die Bundespolizei an alle Reisende: "Bitte stellen Sie Ihre Taschen nicht unbeaufsichtigt ab. Es ist wichtig, dass jemand bei Ihrem Gepäck zurückbleibt, wenn Sie zum Beispiel zur Toilette gehen oder sich etwas zu Essen kaufen".

"Wenn Sie alleine reisen empfehlen wir Ihnen, dass Gepäck jederzeit mit sich zu führen, um einen Polizeieinsatz am Bahnhof zu vermeiden. Solche Einsätze können zu Sperrungen und mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu Verspätungen im Bahnbetrieb führen".

Durch Sperrungen entstandene Kosten können durch den Betreiber der Verkehrsstation bzw. dem Verkehrsunternehmen zivilrechtlich eingeklagt werden. So können schnell horrende Summen auf den Verursacher zukommen.



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