Magdeburg (ots) - Ziemliches Pech hatte ein 38-jähriger Mann am Mittwoch, dem 21. November 2018: Er wurde um 07.40 Uhr im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Die Bundespolizisten fanden in seiner mitgeführten Tasche circa sieben Gramm Speed und nahmen den Besitzer der Drogen daraufhin mit zur Dienststelle. Dort beschlagnahmten sie das Speed und erstellten eine Strafanzeige wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei der weiterführenden Durchsuchung des Mannes entdeckten die Bundespolizisten weiterhin ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 30. Oktober 2018. Darin wurde dem Mann mitgeteilt, dass ihn das Amtsgericht Magdeburg am 26. April 2018 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt hatte. Da er die Geldstrafe bis dato nicht zahlte, sollte er sich binnen einer Woche in der Justizvollzugsanstalt Halle melden und seine Gefängnisstrafe antreten. Diese Weisung missachtete er allerdings. Die Bundespolizisten kontaktierten daraufhin die zuständige Staatsanwaltschaft, welche entschied, dass der Mann, falls er nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen, in das nächstgelegene Gefängnis eingeliefert werden soll. Dies wurde dem Mann mitgeteilt, der sich spontan dazu entschied, die Geldstrafe von 600 Euro zu bezahlen. Somit entging er letztendlich der Haft und konnte die Dienststelle um 13.15 Uhr wieder als freier Mann verlassen.
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