Herne / Festnahme nach Stalking – Gelsenkirchener in Untersuchungshaft

Herne (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Bochum

Am 27. Juni 2018 wurde in Herne-Röhlinghausen eine 49-jährige Frau von ihrem Sohn tot in ihrer Wohnung aufgefunden.

Die Ermittlungen nach erfolgter Obduktion des Leichnams ergaben, dass sich die Hernerin das Leben genommen hatte.

Durch weitere Ermittlungen des Bochumer KK 11 im Lebensumfeld der Verstorbenen erhärten sich die Anhaltspunkte dafür, dass die Verstorbene Opfer eines Stalkers gewesen ist und unter dessen Anfeindungen stark gelitten hat.

Seit 2017 hatte die 49-Jährige immer wieder Strafanzeigen wegen Nachstellung erstattet und einstweilige Verfügungen beim Amtsgericht Herne gegen ihren Ex-Freund erwirkt, um diesen auf Abstand zu halten.

Im § 238 StGB (Nachstellung) wird eine hohe Freiheitsstrafe angedroht, wenn durch Nachstellung leichtfertig der Tod eines Menschen verursacht wird.

Aufgrund dieser rechtlichen Wertung beantragte ein Mitarbeiter der Kapitalabteilung der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den 50-jährigen Ex-Freund aus Gelsenkirchen einen Haftbefehl bei dem Amtsgericht Bochum, der am gestrigen 22. November 2018 vollstreckt werden konnte.

Der Tatverdächtige befindet sich nun in der Untersuchungshaft. Es wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auch bereits seinen geschiedenen Ehefrauen und Ex-Freundinnen aufgelauert oder diese geschlagen hatte.



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