Düsseldorf (ots) - Bei den grenzpolizeilichen Einreise- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffene insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.566,50 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.
Bei der Einreisekontrolle wurde eine 52-Jährige festgenommen, da sie von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Betruges verurteilt wurde. Die aus Ägypten kommende Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 750,- Euro aufbringen und somit ihre Heimreise nach Osnabrück fortsetzen. Des Weiteren wurde ein 38-Jähriger bei seiner Einreise aus Schottland festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Aurich den Mann zur Festnahme aufgrund einer Körperverletzung ausgeschrieben hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 80 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2147,- Euro bezahlte.
Bei den Ausreisekontrollen in die Türkei wurde ein 29-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Beleidigung verurteilt wurde. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe von 122 Tagen abwenden, da er die Geldstrafe in Höhe von 3.119,50 Euro bei der Bundespolizei beglich. Ebenso wurde ein 38-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 300,- Euro umgehen, so dass er die nächsten 20 Tage nicht in der Justizvollzugsanstalt verbringen muss. Von der Staatsanwaltschaft Bochum wurde ein 42-Jähriger zur Festnahme ausgeschrieben, die ihn zuvor wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt hatte. Diese konnte der Deutsche abwenden, in dem er die Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro bezahlte.
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