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Ein erster Blick bei solchen Kontrollen gilt immer dem Jugendschutzgesetz, welches gut erkennbar ausgehängt sein muss. Bei der kontrollierten Gaststätte fanden es die Kontrolleure am Montagabend jedoch verdeckt hinter einem Garderobenständer. Ein teures Vergehen für den Betreiber. Der Verstoß wird ihn ein Bußgeld von 200 Euro kosten.
In einem lobenswerten Zustand befanden sich die drei Glücksspielautomaten, die in der Bar aufgestellt sind. Sie waren rechtlich gesehen auf dem neuesten Stand und können nur mit sogenannten Spielerkarten betrieben werden.
Das genaue Gegenteil fand sich in der Küche der Bar. Ein illegaler Spielautomat, der nicht zugelassen war und nur als sogenannter Unterhaltungsautomat hätte betrieben werden dürfen. In diesem Fall schien das anders gewesen zu sein, Spieler hätten sich einen Geldgewinn auszahlen lassen können. Es liegt also der Verdacht des illegalen Glücksspiels und der Steuerhinterziehung vor, was entsprechende Ermittlungen nach sich ziehen wird.
Zu den umfänglichen Kontrollen gehört natürlich auch die Überprüfung des Personals. In diesem Fall konnte ein Mitarbeiter festgestellt werden, der sich angeblich in der Probezeit befindet. Eine gängige Aussage und oft als Ausrede genutzt, die daher der weiteren Überprüfung bedarf. Die Kontrolleure hielten die notwendigen Daten fest und werden sie zuständigkeitshalber dem Zoll zur weiteren Überprüfung hinsichtlich eines möglichen Vorliegens von Schwarzarbeit übergeben.
Die Zusammenarbeit der Kontrolleure lief wieder einmal reibungslos und wird sich sicher bald bei weiteren Kontrollen bewähren.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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