Bundespolizeidirektion München: Brandlegung im ICE 617: 46-Jähriger in Haft

Eine von einem 46-Jährigen - aus ungeklärten Gründen - in einem nach München verkehrenden ICE angezündete Jacke konnte eine 23-Jährige Zugbegleiterin mittels Feuerlöscher - ohne weitere Gefahr für Mitreisende - im Keim ersticken.
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München (ots) - Bereits am Donnerstagabend (29. November) wurde der Bundespolizei eine Sachbeschädigung durch Brandlegung im ICE 1617 (Nürnberg - München) gemeldet, die von einer Zugbegleiterin rechtzeitig erkannt wurde und mittels Feuerlöschers - ohne weitere Gefahr für Mitreisende - im Keim erstickt werden konnte.

Eine Zugbegleiterin im ICE 1617 (eigesetzt zwischen Nürnberg und München) beobachte kurz vor Mitternacht - hinter Ingolstadt, wie sich ein Mann am Boden kniend an einer Jacke zu schaffen machte. Sekunden nachdem sich der Mann in Richtung seines Sitzplatzes begeben hatte, erkannte die Bahnmitarbeiterin, dass die Jacke Feuer gefangen hatte. Die 23-Jährige konnte die Flammen unverzüglich mittels Feuerlöscher ersticken. Aufgrund der kurzzeitig entstandenen Rauchentwicklung wurden rund zehn Fahrgäste von der Zugbegleiterin aus dem betroffenen Wagen auf andere Sitzplätze gebeten. Ein Übergreifen der Flammen auf andere Teile des Zuges war zu keiner Zeit zu befürchten. Durch den Brand der Jacke entstand ein etwa CD-großer Brandfleck auf dem Teppichboden des Wagens.

Nachdem die Zugbegleiterin die Bundespolizei über den Vorfall in Kenntnis gesetzt hatte, wurde der Mann, ein 46-jähriger, stark alkoholisierter Este, der eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ablehnte, nach Einfahrt des Zuges im Münchner Hauptbahnhof gegen 00:20 Uhr festgenommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde entschieden, dass der Wohnsitzlose, der in den zurückliegenden Wochen wiederholt straffällig geworden war, am Samstag dem Haftrichter vorzuführen sei. Da der Mann nicht gewahrsamsfähig war, wurde er zunächst per Krankentransport einem Münchner Innenstadtklinikum zugeführt und am nächsten Tag nach Haftrichterprüfung der Justiz überführt.



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