Rostock (ots) - Am 30. November 2018 wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock durch einen Mitarbeiter der DB AG zur Unterstützung zum Hauptbahnhof in Rostock gerufen.
Dieser hatte im Regionalexpress 4309 auf der Fahrt von Schwerin nach Rostock einen 29-Jährigen festgestellt, der keinen Fahrschein vorlegen konnte. Eine Überprüfung seiner Person zwecks Nacherhebung des Fahrpreises konnte durch den Mitarbeiter der DB AG nicht durchgeführt werden, so dass die Beamten der Bundespolizei zur Unterstützung hinzugeholt wurden.
Da eine Personalienfeststellung vor Ort nicht möglich war, wurde der 29-jährige Mann mit zur Dienststelle genommen. Dort stellten die Bundespolizisten fest, dass das durch den Mann mitgeführte Fahrrad zur im Fahndungssystem ausgeschrieben war. Er gab an, dieses von einem Freund bekommen zu haben. Einen Eigentumsnachweis konnte er jedoch nicht vorlegen. Das Fahrrad wurde zwecks Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer sichergestellt.
Den 29-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei und des Erschleichens von Leistungen.
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