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In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor der Sprengkraft dieser Böller im Vergleich zu sonstigen in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern. Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist aber nicht nur gefährlich, sondern auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel sollten Eltern hierüber mit ihren Kindern sprechen und auf die Gefährlichkeit hinweisen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049