Zwei Haftbefehle in drei Stunden vollstreckt

Symbolfoto Grenze / Bundespolizei
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Bad Bentheim (ots) - Beamte der Bundespolizei haben letzte Nacht binnen dreier Stunden zwei Haftbefehle in international verkehrenden Reisebussen vollstreckt. Ins Gefängnis ging es aber nur für einen 27-Jährigen. Eine 32-jährige Frau bezahlte ihre Geldstrafe und bewahrte sich damit vor einem Freiheitsentzug.

Die 32-jährige Deutsche war kurz nach Mitternacht in einem Fernreisebus über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Als der Bus von einer Streife der Bundespolizei angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung kontrolliert wurde, stellten die Beamten bei der Überprüfung der Personalien fest, dass die 32-Jährige von der Staatsanwaltschaft Hannover mit Haftbefehl gesucht wurde. Sie musste aus einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen noch eine Geldstrafe von 2400,- Euro bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen antreten.

Weil die 32-Jährige das Geld aufbringen konnte, ersparte sich die Frau aber den drohenden Gefängnisaufenthalt. Da außerdem etwas Marihuana bei ihr gefunden wurde, erwartet sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem interessierte sich die Justiz in Hannover für ihren aktuellen Aufenthaltsort.

Für einen 27-jährigen Polen gab es kein so glückliches Ende. Er wurde gegen drei Uhr in der Nacht ebenfalls in einem international verkehrenden Reisebus kontrolliert. Er war wegen Betrugs verurteilt worden und wurde von der Staatsanwaltschaft in München gesucht. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Geldstrafe von 135,- Euro zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von neun Tagen anzutreten. Weil er das Geld nicht bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten verhaftet und zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Auch den 27-Jährigen erwartet zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, es wurden geringe Mengen an Marihuana bei ihm gefunden. Ansonsten bestand auch in seinem Fall eine Aufenthaltsermittlung. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg interessierte sich für seinen Aufenthaltsort.



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