Drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz im Seehafen

Rostock (ots) - Am Mittag des 08.Dezember 2018 stellten die Beamten der Bundespolizei nach der Einreise aus Dänemark zwei in einem Bus reisende männliche Personen fest. Die Kontrolle ergab, dass beide Personen keine Reisedokumente mit sich führten. Daraufhin wurden sie durch die Beamten mit zur Dienststelle genommen, um ihre Identität und den Aufenthaltsstatus zu prüfen. Hier stellten sie ein Schutzersuchen und wurden nach Fertigung einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zur nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung für Asylsu-chende weitergeleitet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,-Euro erhoben. Ebenfalls in einem Bus, jedoch auf dem Weg nach Dänemark, konnte eine weitere männliche Person gegen 19:00 Uhr festgestellt werden. Auch er konnte keinerlei Reisedokumente vorweisen, die zur Einreise und Aufenthalt berechtigt hätten. Nach seinen Angaben will er bereits fünf Tage zuvor nach Deutschland eingereist sein, sich in Hamburg aufgehalten haben und nun auf dem Rückweg nach Schweden sein. Auch hier fertigten die Beamten eine Strafanzeige und behielten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- Euro ein.



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