BPOLI LUD: Springmesser und Reizgas aus dem Verkehr gezogen

Bad Muskau, BAB4, Kodersdorf (ots) - Am Samstagmittag zog die Bundespolizei erst ein verbotenes Springmesser in Bad Muskau, dann in der Nacht zum Montag ein verbotenes Reizstoffsprühgerät bei Kodersdorf aus dem Verkehr.

Das Springmesser war im Handschuhfach eines Kleintransporters entdeckt worden. Während der Transporter in der Görlitzer Straße kontrolliert wurde, informierte dessen Fahrer darüber, dass er nichts mit dem Messer zu tun habe. Eine später bei dem Fahrzeug eingetroffene Frau erklärte dagegen, dass das Corpus Delicti ihr gehöre. Die 55-Jährige aus Hoyerswerda ist somit wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt worden.

Das Reizgas hatte ein polnischer Kraftfahrer griffbereit in der Ablage der Fahrertür seines VW Passat deponiert. Er und sein fahrbarer Untersatz waren in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf angehalten worden. Es stellte sich heraus, dass auf dem Sprühgerät die notwendige Kennzeichnung fehlte. So muss sich nun auch der 33-jährige Eigentümer des Reizstoffsprühgerät wegen eines waffenrechtlichen Verstoßes verantworten.



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