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Am heutigen Montag (10.12.2018) sorgten Polizeibeamte der Verkehrsunfallprävention und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Siegburg an der Grundschule in Siegburg Wolsdorf für einen geregelten Ablauf auf dem Schulweg. An drei Stellen wurden Verkehrsteilnehmer kontrolliert, wenn sie im Bereich der Schule im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen hielten oder parkten und durch ihr Verhalten die Sicherheit der Kinder gefährdeten. Neben einigen aufklärenden Gesprächen mussten Polizei und Ordnungsamt einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht von Kindern und 13 Verstöße wegen Halten oder Parken im absoluten Halteverbot ahnden.
Denken Sie immer daran:
- Für Ihr Kind ist ein kurzer und selbständig beschrittener Fußweg entwicklungsfördernd und schult seine Wahrnehmung. - Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, wählen Sie einen geeigneten Ort aus, an dem Sie stehen bleiben dürfen und von dem aus Ihr Kind sicher zur Schule gelangt. Ein kurzer Fußweg ist sicher zumutbar. - Das Halten und Parken im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen ist verboten. An Schulen verursacht falsches Halten oder Parken oft Sichtbehinderungen und gefährdet so die Kinder auf dem Schulweg. - Suchen Sie einen geeigneten Schulweg und üben Sie ihn mit Ihrem Kind zu Fuß. Auf diese Weise wird es selbständig und ist langfristig sicherer unterwegs. - Schulwegpläne für Ihre Grundschule finden Sie auf der Internetseite des Kreises unter http://www.siegburg.de/stadt/famil ie/schulen/grundschulen/index.htmlInformationen zum Thema Schulwegsicherheit bekommen bei der Verkehrsunfallprävention der Polizei Siegburg unter 02241 541-3970 oder unter www.rhein-sieg-kreis.polizei.nrw .(CS)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de