Heidekreis (ots) - 12.12./ Schwerer Verkehrsunfall BAB 7
Auf der Autobahn 7, Fahrtrichtung Hannover, unmittelbar südlich des Walsroder Dreiecks, kam es am 12.12.2018 kurz nach halb fünf zwischen dem Dreieck Walsrode und der Anschlussstelle Westenholz zu einem schweren Verkehrsunfall. Der Fahrer eines Lieferwagens war gerade von der BAB 27 auf die BAB 7 gefahren. Dabei wechselt er den Fahrstreifen, und übersieht hierbei das baustellenbedingte Stauende auf der BAB 7. Er fährt ungebremst auf einen staubedingt bereits haltenden Sattelzug auf. Der Fahrer des Lieferwagens wird bei dem Aufprall schwer verletzt und ins Krankenhaus eingeliefert. Glücklicherweise hatte er dabei keinen Beifahrer - dieser hätte den Unfall vermutlich nicht überlebt. In der Folge kam es zu erheblicher Staubildung auf der BAB 7 in Richtung Hannover. Vier der fünf Fahrstreifen mussten im Rahmen der Unfallaufnahme und für die Bergung der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge gesperrt werden. Dabei ereigneten sich auch noch einige kleinere Folgeunfälle im Stau.
12.12. Unter Drogen und mit gefälschtem Führerschein unterwegs
Wietzendorf: Gestern Nachmittag konnten Polizeibeamte auf der B 3 einen PKW anhalten, der ihnen durch eine sehr unsichere Fahrweise aufgefallen war. Der Fahrzeugführer war mit seinem PKW unter anderem in Schlangenlinien unterwegs und auch auf die Gegenfahrbahn gefahren. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann polizeibekannt ist und mutmaßlich unter Drogeneinfluss unterwegs war. Da er zudem einen gefälschten ausländischen Führerschein und einen ebenfalls gefälschten ausländischen Personalausweis vorlegte, schlossen sich polizeiliche Ermittlungen zur Identitätsfeststellung an. Zudem ergab sich im weiteren Kontrollverlauf, dass dem Mann auch eine deutsche Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen ist. Außerdem stellten die Polizeibeamten noch ein verbotenes Messer fest. Nach Entnahme von Blutproben und der Einleitung von Strafverfahren wegen Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Urkundenfälschung und einem Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Führen des verbotenen Messers wurde der Mann entlassen. Seinen weiteren Heimweg musste er natürlich zu Fuß antreten.
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