Viersen: (ots) - Leicht verletzt wurde ein 15-jähriger Radfahrer aus Viersen beim Zusammenstoß mit einem Auto am Donnerstag um 17:00 Uhr.
Ein 50-jähriger Viersener fuhr mit seinem Pkw die auf der Hardter Straße in Richtung Bockert. Er bog nach rechts in die Straße Am Lützenberg ein. Dabei übersah er offensichtlich den jungen Radfahrer, der auf seinem Fahrrad die Hardter Straße verbotswidrig auf dem linken Radweg entgegengesetzt zur Fahrtrichtung befuhr, obwohl auf beiden Fahrbahnseiten Radwege vorhanden sind. Zudem hatte der jugendliche Radler offensichtlich kein Licht am Fahrrad an, obwohl es bereits dunkel war. Durch die Kollision stürzte der Radfahrer, der keinen Helm trug. Er konnte das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen.
Dies ist leider einer der typischen Unfälle mit Radfahrern. Einerseits müssen Autofahrer beim Abbiegen den Vorrang aller anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Dazu gehört es neben dem Schulterblick nach hinten beim Rechtsabbiegen auch, auf Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu achten, die aus der Gegenrichtung kommen. Dazu gehören also auch Radfahrer, die eventuell auf der falschen Fahrbahnseite auf dem Radweg unterwegs sind. Doch auch Radfahrer tragen häufig mit ihrem Verhalten dazu bei, dass es zu Unfällen kommt, zum Beispiel durch Fahren ohne Licht im Dunkeln oder Benutzen der falschen Seite des Radwegs./ah (1765)
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