Hamburg (ots) - Die Bundespolizei konnte am Flughafen Hamburg zwei Haftbefehle vollstrecken. Beide Männer hatten nach Verurteilung Geldstrafen nicht gezahlt.
Kurz vor der Ausreise nach Ägypten stellte sich am Samstag ein 21-jähriger italienischer Staatsangehöriger der grenzpolizeilichen Ausreiskontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Zur Kontrolle legte er den Beamten seinen Reisepass vor. Die Bundespolizisten glichen seine Daten mit dem Fahndungssystem ab und stellten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurde. Gegen den 21-Jährigen hatte das Amtsgericht Rosenheim einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15,00 Euro erlassen. Der Vorwurf: Einschleusen von Ausländern. Den vollen Betrag hatte er bisher nicht beglichen, holte dies aber unmittelbar bei der Ausreisekontrolle nach. Im Anschluss konnte der Mann seine Reise nach Hurghada fortsetzen.
Weiterhin nahmen Bundespolizisten heute Mittag einen 43-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen fest. Er kam mit einem Flug aus der Türkei und stellte sich der Einreisekontrolle. Eine Abfrage seiner Daten im Fahndungssystem ergab ebenfalls eine Ausschreibung zur Festnahme. Hier durch die Staatsanwaltschaft Hamburg. Dem Mann war das vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen worden. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hatte einen Strafbefehl in Höhe von 600,00 Euro erlassen. Bezahlt hatte der 43-Jährige nicht. Am Mittag beglich er aber die Summe und konnte seinen Weg fortsetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen blieb dem Mann damit erspart.
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