Bad Muskau (ots) - 632 sichergestellte Feuerwerksköper sind das Ergebnis von Kontrollen, welche die Bundespolizei - zum Teil gemeinsam mit dem Zoll - am Samstag und Sonntag in bzw. bei Bad Muskau durchführte. Ein erschreckend hoher Anteil dieser aus dem Verkehr gezogenen Feuerwerkskörper entsprach dabei den Kategorien 3 oder sogar 4.
Die verbotenen Knallkörper sind schließlich einem 17-Jährigen, Männern im Alter von 18, 19 und 20 Jahren sowie einer 37-Jährigen abgenommen worden. Den Knallern fehlte einerseits die ordnungsgemäße Kennzeichnung. Andererseits waren die Käufer der Knaller der Kategorien 3 bzw. 4 nicht im Besitz einer notwendigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Dem 17-Jährigen, dessen Feuerwerk mit Kategorie 2 klassifiziert war, fehlte darüber hinaus das Mindestalter (18 Jahre).
Im Zusammenhang mit den wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleiteten Ermittlungsverfahren müssen die Beschuldigten ab sofort mit Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. mit Strafbefehlen rechnen.
Darüber hinaus wird die Bundespolizei die Aufwendungen für den fachgerechten Transport und für die endgültige Vernichtung der pyrotechnischen Erzeugnisse dem Jugendlichen, den Männern und der Frau in Rechnung stellen.
Post und Rechnungen gehen in diesen Fällen nach Berlin, nach Sachsen-Anhalt in den Salzlandkreis, nach Brandenburg in den Elbe-Elsterkreis und an die Spree nach Spremberg.
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