Polizisten während Erstbetreuung angegriffen


Polizisten während Erstbetreuung angegriffen

Polizeimeldung vom 17.12.2018
Neukölln






Nr. 2635
Im Umfeld einer Veranstaltung, die gestern von 14 bis 20 Uhr in einer Veranstaltungsstätte an der Hasenheide in Neukölln stattfand, wurden mehrere Polizisten attackiert.
Bereits während der Veranstaltung kam es seitens einzelner Teilnehmer immer wieder zu Verstößen gegen das Versammlungs- und das Vereinsgesetz, indem verbotene Fahnen und verbotene Bildnisse gezeigt sowie verbotene Ausrufe getätigt wurden. Die Beamten nahmen aufgrund dieser Straftaten die Personalien mehrerer Männer auf und schrieben Anzeigen. Drei Männer wurden von den Polizisten als Tatverdächtige zu zurückliegenden Straftaten wiedererkannt und daraufhin außerhalb des Veranstaltungsraumes festgenommen. Bei einer dieser Festnahmen versuchte ein 60-Jähriger den festgenommenen 23-Jährigen zu befreien indem er die Polizisten schubste und versuchte, deren Griff um den Arm des Festgenommen zu lösen. Unterstützende Polizisten nahmen den 60-Jährigen daraufhin ebenfalls vorläufig fest. Gegen 19.20 Uhr alarmierten die Polizisten die Feuerwehr, weil zwei Frauen medizinische Betreuung benötigten. Eine 60-Jährige hatte das Bewusstsein verloren, woraufhin Polizisten die Erstbetreuung übernahmen bis die Rettungskräfte eintrafen. Nach Angaben der Polizeibeamten reagierten umstehende Personen hierauf sehr emotionalisiert und aggressiv. Rund zehn Personen attackierten die Polizisten mit Schlägen. Zwei der Angreifer konnten festgenommen werden. Vier Polizisten und eine Polizistin wurden durch die Angriffe verletzt. Drei von ihnen mussten aufgrund teilweise erheblicher Kopf- und Gesichtsverletzungen in einem Krankenhaus behandelt werden und traten vom Dienst ab. Neben Strafermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz, schrieben die Beamten außerdem Strafanzeigen wegen Widerstands, versuchter Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung. Die Ermittlungen dauern an.