Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnungen am 22. Dezember 2018

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Hannover (ots) - Am Samstag, den 22. Dezember 2018, finden in Hamburg und Hannover die Spielbegegnungen zwischen dem FC St. Pauli gegen den 1. FC Magdeburg sowie Hannover 96 gegen Fortuna Düsseldorf statt. Darüber hinaus erwartet die Bundespolizei weitere Durchreisebewegungen von verschiedenen Fangruppierungen über den Hauptbahnhof Hannover, den Hauptbahnhof Braunschweig und den Bahnhof Uelzen. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen auf festgelegten DB Bahnstrecken und Bahnhöfen, sowie Regionalzugverbindungen erlassen.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Weiterhin kann der / die Betroffene von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Folgende Bahnhöfe und Bahnstrecken sind von der Ordnungsverfügung temporär betroffen:

Bahnhöfe 1. Hbf. Hamburg von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

2. Hbf. Hannover von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr

3. Hbf. Braunschweig von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr

4. Bf. Uelzen von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Bahnstrecken

1. Bahn-Strecken 1740/1960 - Bremen - Soltau - Uelzen von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr

2. Bahn-Strecken 1750/1730 - Hannover - Braunschweig - Helmstedt von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Die Bundespolizei bittet alle Reisenden, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.



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