Bad Gandersheim – betrügerische Gewinnbenachrichtigung verlief erfolgreich

Bad Gandersheim (ots) - Bad Gandersheim - (lpk) Opfer einer betrügerischen Gewinnbenachrichtigung wurde in der Vorweihnachtszeit eine 57-jährige Einwohnerin Bad Gandersheims. Sie erhielt eine telefonische Gewinnbenachrichtigung einer "seriös" klingenden weiblichen Anruferin einer "Anwaltskanzlei aus Österreich". Die Dame am anderen Ende der Leitung teilte ihr mit, dass sie bei einem Gewinnspiel eines Zeitungsverlages vor längerem einen hohen sechsstelligen Betrag gewonnen habe. Diese sei nun anbrufbar - allerdings erst nach Erwerb und anschließender Freischaltung von 2 Amazon-Geschenkkarten. Die Gandersheimerin erwarb unmittelbar 2 dieser Geschenkkarten und übermittelte den Code an die "Kanzlei". Auf ihren "Gewinn" wartet sie bis heute... Aus diesem Anlass noch einmal folgende Hinweise der Polizei: Gewinnen kann nur der, der auch tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen hat. Gewinnbenachrichtungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Im Falle eines Gewinns erfolgt eine Auszahlung immer ohne Vorleistung des Gewinners. Übermitteln Sie auf gar keinem Fall irgendwelche Codes, PIN's oder gar Bankverbindungen an Fremde - weder schriftlich noch telefonisch. Beenden Sie eingehende Telefonate Ihnen suspekter Personen einfach durch Auflegen und lassen Sie sich nicht auf Diskussionen mit dem "Gegenüber" ein.



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