Osnabrück/Melle (ots) - Mitte September wurde auf der Autobahnraststätte Grönegau (A30) ein Sattelzug angehalten, der auf dem Weg nach Ostdeutschland war. Bei der Kontrolle des Lkw stellte sich heraus, dass dieser aus den Niederlanden kam, mit etwa 25 Tonnen Abfall beladen und für die weitere Verwertung in einer Ziegelei bestimmt war. Laut Ladungspapieren handelte es sich um Pflanzensubstrat aus Mineralwolle, das als ungefährlicher Produktionsreste aus dem Gartenbau deklariert war. Entsprechend war die Ladung im Genehmigungsbescheid für den grenzüberschreitenden Transport als ungefährliche Steinwolle bezeichnet gewesen. Die kontrollierenden Beamten wussten aus vergangenen Ermittlungsverfahren, dass es sich bei Steinwolle um eine künstliche Mineralfaser handelt, zu denen auch die Glasfaser gehört, die bis zum Produktionsjahr 2000 gesundheitsgefährdend sein kann. Deshalb sind solche Dämmstoffe aufgrund ihrer Faserstruktur und ihrer chemischen Zusammensetzung als krebserregend eingestuft. Da im Fall des Sattelzuges nicht ausgeschlossen werden konnte, dass die Ladung derartige gefährliche Materialien enthielt, wurde eine Probe entnommen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem Gutachter untersucht wurde. Im Ergebnis stellte der Experte fest, dass die Ladung des Lkw überwiegend aus alten und somit gefährlichen Fasern bestand. Aufgrund der Analyse bestand daher der dringende Verdacht, dass der Abfall falsch deklariert von den Niederlanden nach Deutschland gebracht worden war. Die behördlichen Genehmigung, die den Beamten bei der Kontrolle des Sattelzuges vorgelegt wurde, ist ein Jahr gültig und umfasste den Transport von insgesamt 6.500 Tonnen dieses Abfallproduktes. Es folgten weiter umfangreiche Ermittlungen, an denen auch Behörden aus anderen Bundesländern beteiligt sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand besaß der Abfallempfänger zwar eine Genehmigung für die Verwertung von Abfällen, allerdings nur für ungefährliche Materialien. Zudem hatte der für den Transport der Abfälle behördlich zugelassene Unternehmer einen Subunternehmer mit dem Transport beauftragt, der allerdings keine Genehmigung zum Transport gefährlicher Güter besaß. Darüberhinaus hatte dieser Subunternehmer laut Mietvertrag Fahrer und Sattelzug komplett an den eigentlichen Transporteur vermietet, ohne hierfür die Erlaubnis der Agentur für Arbeit zu besitzen. Die Ermittlungen in dieser Sache werden nun vom zuständigen Hauptzollamt weiter bearbeitet. Im Fall der offensichtlich illegalen Abfallentsorgung sind die Ermittlungen ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Es wurde ein Strafverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung eingeleitet.
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