BPOLI LUD: Drei polnische Männer festgenommen – anschließend Haftbefehle vollstreckt

Görlitz, BAB 4 (ots) - In der vergangenen Nacht hat die Bundespolizei drei polnische Männer festgenommen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien war festgestellt worden, dass entsprechende Haftbefehle vorlagen.

Das erste Mal klickten kurz vor 02.00 Uhr auf dem Autorastplatz An der Neiße die Handfesseln. Ein 33-Jähriger war dort ins Fahndungsnetz gegangen. Auf seinen Namen hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz vor knapp sechs Monaten einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. Grund: eine Geldstrafe, die vom Amtsgericht Görlitz wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen ihn angeordnet worden war, war bislang offengeblieben. Der Verurteilte bezahlte nun 423,85 Euro einschließlich Verfahrenskosten. In der Dienststelle musste er dennoch für einen Moment bleiben. Als er festgenommen wurde, saß er hinter dem Lenkrad eines litauischen Kleinbusses. Das hätte er besser bleiben lassen sollen. Wegen des angeblich zu Hause vergessenen Führerscheins wurde Kontakt mit der polnischen Seite aufgenommen. Es kam ans Licht, dass die Behörden des Nachbarstaates den Schein Anfang August eingezogen hatten. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde demzufolge Strafanzeige erstattet.

Gegen 04.00 Uhr wurde auf dem Rastplatz Wiesaer Forst der zweite Verurteilte festgestellt. Der 23-Jährige war im März dieses Jahres vom Amtsgericht Stuttgart wegen Trunkenheit im Verkehr zur Zahlung von 1.600,00 Euro verdonnert worden. Auch er hatte die Strafe nicht bezahlt und wurde deshalb von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gesucht. Letztlich kam er in die Justizvollzugsanstalt, weil ihm die finanziellen Mittel fehlten.

Der dritte Verurteilte (33) meldete sich gegen 05.30 Uhr direkt bei der Inspektion Ludwigsdorf. Dabei teilte er mit, er wolle als Ersatzfahrer ein Auto bei der Bundespolizei abholen. Bei der Gelegenheit wurden seine Personaldaten überprüft. Dabei stellte sich tatsächlich heraus, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor fast genau drei Jahren durch das Amtsgericht Bautzen zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt worden ist. Vor einem Jahr legte dann die Staatsanwaltschaft Görlitz nach und stellte einen Vollstreckungshaftbefehl aus. Letztlich blieb dem Mann der Weg in die Vollzugsanstalt erspart. Er zahlte 2.400,00 Euro und verließ zu Fuß das Dienstgebäude.



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