BPOLI LUD: Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen – Klappe die Dritte

Krauschwitz (ots) - Wieder sind zwei Jugendliche mit verbotenen Feuerwerkskörpern angetroffen worden.

Eine gemeinsame Streife von Bundespolizei und Zoll hatte die Minderjährigen am späten Nachmittag in Krauschwitz kontrolliert. In deren Rucksäcke fanden die Beamten dann die Knaller. Insgesamt schleppten die Jungs Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse von über einem Kilogramm durch die Gegend! Zum Teil handelte es sich wieder um Feuerwerk der Kategorie F3. Es scheiterte also neben dem Mindestalter auch an der fehlenden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.

Im Falle der festgestellten Böller spielte aber auch ein dritter Fakt eine maßgebliche Rolle. Bei einem genauen Blick auf die Knallkörper stellte sich heraus, dass deren CE-Kennzeichnung zum Teil gefälscht war.

Die Kollegen des Zolls, die die weiteren Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz nun führen, stellten die in Polen gekaufte Ware sicher. Später verständigten sie die Erziehungsberechtigten des 15 und des 16-Jährigen.



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