Großkugel (ots) - Nicht nur das eine Gleisüberschreitung an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle wegen des Bahnverkehrs lebensgefährlich ist, sie ist auch verboten und kann mit einer Anzeige geahndet werden. Das störte einen 34-Jährigen am gestrigen Tag, den 18. Dezember 2018, gegen 16:25 Uhr am Bahnhof Großkugel jedoch nicht und er überschritt die dortigen beiden Gleise. Bei dem unebenen Untergrund verlor er jedoch den Halt und stürzte. Der Mann zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Er hatte jedoch Glück im Unglück. Eine einfahrende Bahn kam am Bahnsteig zum Stehen und wurde dem 34-Jährigen nicht zur Gefahr. Der verletzte Mann wurde in ein Klinikum verbracht. Die Bundespolizei wird ihn wegen der verbotenen Gleisüberschreitung jedoch anzeigen. Da Fälle von dieser Art keine Seltenheit sind, möchte die Bundespolizei wiederholt auf die Gefahren an Bahnanlagen und mögliche schwerwiegende Folgen hinweisen. Die Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Der Bremsweg eines Zuges bei 100 Kilometer in der Stunde beträgt bis zu 1000 Meter.
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