Mönchengladbach (ots) - Ein 17-jähriger Jugendlicher Intensivtäter (JIT) war aufgrund diverser Straftaten, insbesondere Körperverletzungsdelikten, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.
Da er sich dem Haftantritt nicht stellte, wurde er von der Polizei per Haftbefehl gesucht.
Als er dann im Rahmen eines weiteren Verfahrens nicht zum Termin der Hauptverhandlung erschien, wurde zusätzlich ein Untersuchungshaftbefehl gegen ihn ausgestellt.
Am 15.12.2018 konnte er schließlich festgenommen werden, nachdem er in der Wohnung seiner Freundin randaliert hatte und die Polizei hinzugerufen wurde.
Er hatte sich zwar im Keller versteckt, und hoffte, unentdeckt zu bleiben, wurde aber schließlich aufgefunden. Auch die anschließende Angabe falscher Personalien nützte ihm nichts. Er wurde festgenommen und einer JVA zugeführt.(jl) .
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