Reutlingen (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Reutlingen vom 20.12.2018, 09:58 Uhr
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Bundespolizeidirektion und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Im Zusammenhang mit Informationen über mögliche Ausspähungen oder Anschlagsvorbereitungen auf Flughäfen in Deutschland oder Frankreich wurden am Freitagmorgen die Wohnungen eines 28-jährigen Mannes in Baden-Württemberg und eines 48-jährigen Mannes in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Aus den Durchsuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Vorbereitung eines islamistisch-terroristischen Anschlags. Die Personen waren nach Hinweisen auf eine mögliche Ausspähung von Flughäfen und einer verdächtigen Internetkommunikation ins Visier der Ermittler geraten.
Wie bereits berichtet, waren in Baden-Württemberg am Flughafen Stuttgart und auch an den Flughäfen Mannheim, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen die Sicherheitsvorkehrungen der Bundespolizei und der Landespolizei deutlich erhöht worden. Kräfte der lokalen Polizeipräsidien wurden hierbei von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. Diesen Maßnahmen lagen folgende Verdachtsmomente zugrunde:
Am 12. Dezember 2018 waren am Flughafen Stuttgart zwei Männer ohne Reisegepäck beobachtet worden, die offenbar die Kontrollmaßnahmen am Terminal 2 auffällig beobachtet hatten, weshalb der begründete Verdacht bestand, dass der Flughafen ausgespäht werden sollte. Parallel hierzu wurde bekannt, dass am 13. Dezember 2018 am Flughafen Charles de Gaulle in Paris ein ähnlicher Vorgang beobachtet wurde, bei dem ebenfalls zwei Männer aufgefallen sein sollen. Außerdem war über andere Sicherheitsbehörden bekannt geworden, dass sich aus einem Chat eines Unbekannten Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen ergeben hatten.
Ein Zusammenhang der Vorfälle konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden. Dies hat sich durch intensive, nahezu rund um die Uhr geführte Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt nicht bestätigt.
Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen steht die Beobachtung am Stuttgarter Flughafen in keinem Zusammenhang mit möglichen Anschlagsplanungen oder islamistischen Aktivitäten. Tatsächlich hatten die zwischenzeitlich identifizierten Männer eine ebenfalls namentlich bekannte Frau zum Flughafen gebracht, sich längere Zeit in der Abflughalle aufgehalten und waren verdächtig erschienen, weil sie aufmerksam verfolgt hatten, wie die Frau durch die Sicherheitskontrolle ging.
Die Überprüfung des 48-jährigen, deutschen Staatsangehörigen aus Aachen mit marokkanischen Wurzeln, dessen Fahrzeug am 13. Dezember 2018 am Pariser Flughafen aufgefallen war, ergab ebenfalls keine Hinweise auf einen geplanten Anschlag. Zunächst vermutete Verbindungen zwischen dieser Person und dem 28-Jährigen aus der Ortenau bestehen nicht.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte aufgrund dieser Erkenntnisse ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89 a StGB gegen insgesamt vier Beschuldigte eingeleitet. Nach den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen bestehen jedoch begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der dem Anfangsverdacht zugrundeliegenden Internetkommunikation. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen besteht auch keine Verbindung zwischen den beiden vermeintlichen Ausspähungen an den Flughäfen.
Bei keinem der überprüften Männer handelt es sich um einen sogenannten Gefährder. Die teilweise hierzu ohne behördliche Bestätigung schon am Donnerstag in den Medien veröffentlichten Berichte sind nicht zutreffend. In Absprache mit den zuständigen regionalen Polizeipräsidien und der Bundespolizei sollen sukzessive auch die erhöhten polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen auf ein Normalmaß reduziert werden. Die besondere Aufbauorganisation beim Polizeipräsidium Reutlingen wird am heutigen Tage aufgelöst. (ak)
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Christian Wörner
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