Düsseldorf (ots) - Bundespolizisten kontrollierten am Mittwochnachmittag (26. Dezember) um 16.50 Uhr im Düsseldorfer Hauptbahnhof eine 34-jährige Deutsche. Aufgrund von drei Haftbefehlen, wegen des Erschleichens von Leistungen, musste sie festgenommen werden.
Wegen viermaligem Schwarzfahren erließ die Staatsanwaltschaft Köln einen Haftbefehl mit einer Geldstrafe von 850 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen. Die Staatsanwaltschaft Köln erließ einen Haftbefehl wegen dreimaliger Leistungserschleichung mit einer Geldstrafe von 700 Euro oder der Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen. Des Weiteren schrieb das Amtsgericht Ahaus die Frau zu einer Sicherungshaft aus, weil sie in ihrer 2-monatigen Bewährungsstrafe wegen des Schwarzfahrens, erneut zweimal auffällig wurde und somit gegen ihre Auflagen verstoßen hatte.
Die Frau konnte die Geldstrafen nicht bezahlen und wurde der nächsten Justizvollzugsanstalt übergeben.
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