Zittau, Burkau (ots) - Gegen einen 34-jährigen Polen wurden am 23. Dezember 2018 zwei Haftbefehle vollstreckt.
Die Kontrolle des Mannes erfolgte gegen 03:30 Uhr auf der Friedensstraße in Zittau. Seinen Ausweis hatte der Mann laut seinen Angaben zu Hause vergessen. Das half trotzdem nichts, denn die Überprüfung seiner angegebenen Daten brachte schließlich zwei Haftbefehle zum Vorschein. Da der junge Mann nicht zu den beiden Hauptverhandlungen seiner Straftaten im Amtsgericht Zittau erschienen war, wurde Haftbefehl erlassen. Ermittelt wurde wegen Diebstahls in zwei Fällen sowie wegen Diebstahls mit Waffen. Um den Fortgang des Verfahrens zu sichern, musste der junge Mann nun schließlich den Weg ins Görlitzer Gefängnis antreten und darf nun auf seine Gerichtsverhandlungen warten.
Etwas mehr Glück im Unglück hatte ein 52-jähriger Pole, der seine Haftstrafe durch Zahlung seiner Geldbußen abwenden konnte.
Der Mann geriet am 22. Dezember 2018 gegen 14 Uhr auf der BAB4, an der Anschlussstelle Uhyst, in die Kontrolle einer Bundespolizeistreife. Auch hier kam ein Haftbefehl ans Tageslicht. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte gegen den Mann wegen Nichtzahlung zweier Geldbußen zwei Tage Erzwingungshaft angeordnet. Der 52-Jährige war nun einsichtig und zahlte reumütig seine Strafe von insgesamt 104,- Euro und konnte im Anschluss seine Weiterfahrt fortsetzen.
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