Pressebericht vom 27.12.2018


27.12.2018, PP München
Pressebericht vom 27.12.2018

1958. Präventionshinweise zum Jahreswechsel 2018 / 2019 Traditionsgemäß werden auch dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden:• Erwerben und verwenden Sie nur zugelassenes Material mit einer CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. • Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden. • Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden. • Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden. • Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden.• Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen. Auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht.Es wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen in der Regel nicht den rechtlichen Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser Materialien sind Straftaten.Pyrotechnische Gegenstände der sog. Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden. • Zu beachten ist unbedingt das Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Denken Sie bitte auch an die Haustiere. Viele Tiere haben große Angst vor lauten Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei. Versuchen Sie, die lautesten Geräusche von den Tieren fernzuhalten.
1959. Unvermittelter Angriff auf Polizeibeamte - Hauptbahnhof Am Mittwoch, 26.122018 waren zwei Beamte der Münchner Polizei im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofs zu Fuß unterwegs. Gegen 17.50 Uhr hielten sich die Beamten im Bereich des Aufgangs zur Arnulfstraße auf. Völlig unvermittelt und ohne ersichtlichem Grund näherte sich ein 37-jähriger Pole von hinten an und versuchte, mit der Faust einem der Beamten auf den Kopf zu schlagen. Der Polizeibeamte nahm den Schlag jedoch aus dem Augenwinkel wahr und konnte reflexartig ausweichen. Der Angreifer nutzte die Wucht seines Angriffs aus und stieß den zweiten Polizeibeamten zur Seite. Der aggressive Mann ging nun mit erhobenen Fäusten auf die Beamten zu. Der Mann konnte durch die Polizeibeamten zu Boden gebracht werden und wurde gefesselt. Dabei wehrte er sich massiv und versuchte auch mit den Füßen nach den Polizisten zu treten. Der 37-Jährige, der keinen festen Wohnsitz hat, wurde in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München gebracht. Er wurde wegen eines Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und einer Körperverletzung angezeigt. Er wird im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
1960. Diebstahl aus Lagerraum - Unterschleißheim Im Zeitraum vom 04.10.2018 bis 04.11.2018, entwendeten bislang unbekannte Täter aus einem Lager in Unterschleißheim am Margaretenanger hochwertige Lederwaren im Wert von mehreren tausend Euro. Mit einer Flugblattaktion im Umfeld des Tatortes versucht nun die Polizei Zeugen zu dem Diebstahl zu finden. Die Ermittlungen werden beim Kommissariat 64 (Diebstahl) geführt. Zeugenaufruf:Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 64, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.