Bad Muskau (ots) - Während eines nur wenige Stunden andauernden Einsatzes zog die Bundespolizei gestern in Bad Muskau verbotene Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von knapp 13 Kilogramm aus dem Verkehr.
Gegen elf Beschuldigte wurden im Zusammenhang mit den mitgeführten pyrotechnischen Erzeugnissen Ermittlungen eingeleitet.
In sieben Fällen richtet sich der Vorwurf, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben, gegen Minderjährige im Alter von 15, 16 und 17 Jahren. In den anderen vier Fällen haben sich Männer im Alter von 19, 20, 21 und 32 Jahren zu verantworten.
Die Wohnorte der Beschuldigten liegen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen, im Landkreis Spree-Neiße sowie in Halle.
Zum größten Teil fehlte den sichergestellten Böllern die notwendige Kennzeichnung.
Oft handelte es sich zudem um Feuerwerk der Kategorie F3. Die Käufer bzw. Eigentümer dieses Feuerwerks waren ausnahmslos nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis zum Umgang mit diesen Erzeugnissen.
Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf wird auch in den kommenden Tagen ein wachsames Auge auf den Reiseverkehr zwischen Polen und dem Landkreis Görlitz richten!
Denken Sie bitte daran: Legal ist sicher!
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwendiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589.
Informieren Sie sich vor dem Kauf über die Vorschriften und Bestimmungen zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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Michael Engler
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