Daher empfiehlt es sich lediglich Silvesterknaller aus dem regulären Einzelhandel zu kaufen. Diese sind zugelassen, geprüft und sind, bei Anwendung nach Gebrauchsanweisung, in jedem Fall sicher. In Deutschland verbotene oder gar selbst gebastelte "Böller" sollten unter keinen Umständen gezündet werden. Man macht sich damit nicht nur strafbar nach dem Sprengstoffgesetz. Diese selbst hergestellten, unkontrollierbaren Feuerwerkskörper sind auch höchst gefährlich und können unter Umständen bei schon geringer thermischer oder mechanischer Einwirkung explodieren. Die wichtigsten Hinweise der Polizei für den Umgang mit Feuerwerkskörpern sind indes:
- Immer ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten!
- Feuerwerkskörper dürfen vereinzelt ab 12 Jahren, größtenteils ab 18 Jahren verkauft und gezündet werden. Auf die Kennzeichnung achten!
- In geschlossenen Räumen ist das Abbrennen der Silvesterknaller streng verboten!
- Hindernisse in der Flugbahn der Feuerwerkskörperdarf es keine geben. Daher sollten diese immer nur auf freien und ebenen Flächen gezündet werden.
- Keinesfalls sollte in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen gezündet werden! Auch in historischen Innenstädten, wie Villingen oder Rottweil, ist das Silvesterknallen aus Gründen des Brandschutzes strikt verboten.- Bei Nicht-Auslösen eines Feuerwerkskörpers: Mindestens 15 Minuten warten, sich erst dann nähern und keinesfalls versuchen diesen wieder anzuzünden!
Neben dem Feuerwerk wird zu Silvester sicherlich der ein oder andere Sektkorken mehr knallen. Daher werden sich die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Tuttlingen verstärkt mit Delikten, die in Verbindung mit erhöhtem Alkoholkonsum stehen, auseinandersetzen müssen. Gewaltbereitschaft und Aggressionshandlungen steigen in alkoholisiertem Zustand. Körperliche Auseinandersetzungen, Schlägereien oder Widerstandshandlungen sind Dinge, die den Beamten besonders an solchen Tagen leider nicht fremd sind.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, dem wird dringend geraten, "Finger weg vom Alkohol". Bereits bei geringen Alkoholmengen lässt die Fahrtüchtigkeit merklich nach. Andererseits steigt die Selbstüberschätzung mit jedem Gläschen. Deshalb sind Fahrgemeinschaften bei denen der Fahrer von vorne herein weiß, für ihn findet die Party ohne Alkohol statt, öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi stets die bessere Wahl. Für die Unverbesserlichen gilt: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren. Ohne Führerschein das Neue Jahr zu beginnen, ist wahrlich kein gelungener Start.
Ein besonderes Augenmerk richten die Beamten außerdem auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Die Abgabe von Alkohol oder Zigaretten an Kinder und Jugendliche wird mit empfindlichen Strafen geahndet. So ist die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren generell verboten. Auch die Anwesenheit in Gaststätten oder bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist gesetzlich eindeutig geregelt und wird von der Polizei überwacht. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ohne erziehungsbeauftragte Person dort nicht aufhalten. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ist ohne entsprechende Begleitung um 24.00 Uhr Schluss.
Wie in der Vergangenheit setzen die Beamtinnen und Beamten auch dieses Mal auf eine enge Sicherheitspartnerschaft mit den Bürgerinnen und Bürgern. Mit einem gewisses Maß an Vernunft und Augenmaß lässt sich bekanntlich besonders gut feiern. In den zurückliegenden Jahren haben sich beinahe alle daran gehalten, warum soll es in diesem Jahr anders sein, so die Hoffnung der Polizistinnen und Polizisten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.
Rückfragen bitte an:
Michael Aschenbrenner
Polizeipräsidium Tuttlingen
Pressestelle
Telefon: 07461 941-110
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/