Essen (ots) - Seinen "Schutzengel" musste ein 25-jähriger Essener am Silvestermorgen (01. Januar) bereits stark beanspruchen. Der Mann kürzte mutmaßlich seinen Weg durch die Gleisanlagen ab und wurde von einem Zug erfasst.
Gegen 06:00 Uhr wurde die Bundespolizei am Neujahrsmorgen zum Haltepunkt Essen-Steele Ost gerufen. Dort sollte es zu einem Personenunfall gekommen sein.
Nach Angaben von Zeugen soll ein 25-jähriger Essener seinen Weg durch die Gleisanlagen abgekürzt haben um auf den Bahnsteig zu gelangen. Ein außerplanmäßiger Zug erfasst trotz eingeleiteter Schnellbremsung den Essener mit einer Geschwindigkeit von circa 90 km/h und schleuderte ihn zu Boden.
Dabei hatte der 25-Jährige großes Glück und wurde nur leicht an den Füßen verletzt. Vorsorglich wurde er in eine Essener Klinik eingeliefert. Der Triebfahrzeugführer erlitt durch den Vorfall einen Schock und musste ebenfalls ärztlich betreut werden.
Die Bundespolizei leitete gegen den Essener ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich ein. Durch den Vorfall kam es zu betrieblichen Einschränkungen im Bahnverkehr.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor den Gefahren des Bahnverkehrs und gibt folgenden Verhaltenshinweise:
Eigene Vorsicht - bester Unfallschutz! Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden aus bundespolizeilicher Erfahrung zumeist unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.
Seien Sie stets achtsam, wenn Sie sich an Orten aufhalten, wo sich Züge bewegen. Denn Züge ...
... durchfahren Bahnhöfe mit Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern. Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. ... können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. ... nähern sich fast lautlos.. Ein elektrisch betriebener Zug - selbst mit über 200 Stundenkilometern - ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt! ... fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.
Überqueren Sie die Gleise ausschließlich an den Stellen, die dafür offiziell vorgesehen sind!
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