Bottrop (ots) - Nachtrag zur Pressemeldung "Mit dem Auto in mehrere Fußgängergruppen gefahren - Möglicherweise fremdenfeindlicher Hintergrund - Kriminalhauptstelle Münster übernimmt die Einsatzführung" (ots vom 01.01.19, 13:30 Uhr)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizeipräsidien Recklinghausen und Münster
Die Staatsanwaltschaft Essen beantragte am Nachmittag (01.01.) beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl wegen mehrfachen versuchten Mordes gegen den 50-jährigen Deutschen aus Essen. Ein Richter folgte am Abend dem Antrag und erließ Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser war in der Silvesternacht mit seinem Auto in Bottrop und Essen in Menschenansammlungen gefahren. Dadurch verletzte der Tatverdächtige nach bisherigen Erkenntnissen acht Personen, davon eine schwer.
Bei dem ersten Angriff des Esseners mit seinem Fahrzeug auf Fußgänger gegen 23.45 Uhr an der Osterfelder Straße in Bottrop wurde niemand verletzt. Auf dem Berliner Platz in Bottrop erfasste er mit dem PKW eine 46-jährige Frau aus Syrien, die dadurch lebensgefährlich verletzt wurde. Aktuell besteht nach einer erfolgreichen Notoperation keine Lebensgefahr mehr. Der 48-jährige Ehemann und die beiden 16 und 27 Jahre alten Töchter wurden ebenfalls verletzt. Weiterhin mussten ein 4-jähriger Junge und seine 29-jährige Mutter aus Afghanistan sowie ein 10-jähriges Mädchen aus Syrien aufgrund ihrer Verletzungen ärztlich behandelt werden. Der Beschuldigten versuchte dann, an der Schloßstraße in Essen in eine Gruppe wartender Fußgänger zu fahren, hier konnten die Personen rechtzeitig ausweichen. Bevor Polizisten den Fahrer an der Straße Rabenhorst in Essen festnahmen, erfasste er an der Frintroper Straße einen 34-jährigen Essener mit türkischen Wurzeln und verletzte ihn am Fuß.
Der 50-jährige Beschuldigte ist nach bisherigen Erkenntnissen polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Die Ermittlungen dauern an.
Tatvideos sollten nicht im Internet verbreitet werden, sondern unter https://www.bka-hinweisportal.de/~portal/de/select den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
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